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Core Competence
Zweck eines Businessplans
Ein Businessplan (dt.: Unternehmenskonzept, ´Geschäftskonzept´, ´Geschäftsgründungskonzept´, ´Geschäftsplan´) ist die Beschreibung einer Geschäftsidee, die schriftliche Formulierung einer Unternehmensstrategie, mit dem Ziel, diese Geschäftsidee in einem Unternehmen umzusetzen.
Ursprünglich diente der Businessplan in den USA als Dokument zur Kapitalakquisition bei privaten Investoren und Wagniskapitalgebern, so genannten Venture Capitalists. Längst ist die Vorlage eines solchen Geschäftskonzepts auch in Österreich ein unbedingtes ´Muss´, nicht nur Venture Capitalists und Business Angels sondern auch traditionelle Kapitalgeber wie Banken und ebenso Förderstellen verlangen heute die Vorlage eines Businessplanes.
Ein Businessplan muss alle Fragen eines potentiellen Geldgebers beantworten können – ganz gleich, ob es sich dabei um einen privaten Investor, eine Bank oder eine öffentliche Förderstelle handelt.
Ein Businessplan dient jedoch zu mehr, als zur bloßen Vorlage bei Investoren und Kapitalgebern, der Businessplan ist ´das´ Kommunikationsinstrument für eine neue Idee. Seine nicht minder bedeutenden Funktionen liegen in:
- der eigenen Überzeugung des Unternehmer(teams),
- der generellen Beurteilung einer Geschäftsidee,
- der Planung und Kontrolle der Unternehmensziele und des operationalen Managements,
- der Präsentation des Unternehmens vor Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern.
Businesspläne werden jedoch nicht nur im Zusammenhang mit ´Start-ups´ verfasst, selbst große Konzerne verlangen für interne Investitionsentscheidungen Businesspläne für ihre internen Projekte.
Mit der Entwicklung und Erstellung eines Businessplanes beweisen Unternehmensgründer(teams) bzw. Projektteams (beide wollen eine neue Idee umsetzen), dass sie in der Lage sind, die unterschiedlichen Bereiche und Aspekte in Bezug auf die Umsetzung dieser Idee (in einem neuen Unternehmen oder neuen Unternehmensbereich) übersichtlich und systematisch darzustellen. Der Businessplan wird somit zum ´Schlüsseldokument´ für die Bewertung und die Kontrolle der Geschäftstätigkeit.